Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mattmüller Casting, Karolinenstraße 7, 20357 Hamburg
(nachstehend „Agentur“ genannt)
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und Kunden der Agentur (nachstehend „Kunden“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Einbeziehung abweichender Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Diese Geschäftsbedingungen regeln ferner die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen/Darstellern (im weiteren Text „Models“ genannt), der Agentur und dem jeweiligen Kunden, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen sind.
Der Kunde verpflichtet sich, keine von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen ohne Einbeziehung der Agentur mit dem Model zu treffen oder dies zu versuchen. Gleiches gilt für nachträgliche Abreden, die von einer Buchung abweichen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Kunden, die keine Un- ternehmer i.S.v. § 14 BGB sind.
I. Buchungsgrundlagen
1. Die Agentur bemüht sich – ohne einen Erfolg zu schulden – um eine buchungsentsprechende Vermittlung des Models. Die Agentur gibt hinsichtlich der Leistung des Models Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Sie wird hinsichtlich der Leistungs des Models nicht selbst Vertragspartner, sondern vermittelt die Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Model. Die Agentur haftet nicht für Nicht- bzw. Schlechterfüllung oder sonstige Vertragsverletzungen des Models, soweit solche Umstände nicht von der Agentur zu vertreten sind.
2. Kunde (und damit Vertragspartner von Agentur und Model) ist derjenige, der bei der Agentur eine Buchung vornimmt, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Die Buchung ist verbindlich, wenn sie von der Agentur bestätigt wurde.
3. Der Kunde schuldet der Agentur eine Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anderes schriftlich vereinbart ist, 20% (mindestens jedoch EUR 100,00 zzgl. USt.) des vereinbarten Model – Honorars und/oder des Model – Buyouts und/oder eines etwaig vom Kunden zu zahlenden Ausfallhonorars oder einer anderen an das Model im Zusammenhang mit der vermittelten Tätigkeit entrichteten Vergütung, zzgl. der gesetzlichen USt.
4. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, soweit das Model zum Zeitpunkt der Buchung von der Agentur vertreten wurde. Vermittlungsprovision ist auch für nachträgliche Zahlungen an das Model geschuldet, welche im Zusammenhang mit der vermittelten Tätigkeit stehen (insbesondere Buyouts).
5. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen des Models und/oder Buyout-Anfragen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Soweit der Kunde ein von der Agentur zuvor erfolgreich vermitteltes Model unter Umgehung der Agentur erneut bucht oder Buyouts vereinbart, so ist der Kunde auch dann zur Zahlung einer Vergütung gem. vorstehender Nr. I.3. an die Agentur verpflichtet, wenn die Agentur nicht eingeschaltet wurde. Im Zweifelsfall ist die Vertragslage mit der Agentur zu klären. Folgebuyouts sind grundsätzlich immer über die Agentur abzurechnen, soweit diese das Model ursprünglich vermittelt hat.
6. Das von der Agentur vermittelte Model schuldet dem Kunden gegenüber die gebuchte Leistung, die regelmäßig im Rahmen von Buchungsbestätigungen oder verbindlicher Angebote durch die Agentur definiert ist. Das Model ist bei Abweichungen der geforderten Leistungen, des Arbeitsumfelds oder sonstiger für die Leistung erheblicher Faktoren von der Buchung berechtigt, die Leistung zu verweigern, wobei der Kunde zur Entrichtung der Kunde zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet bleibt.
II. Buchungsmodalitäten
1. Optionen: Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn der Kunde nicht spätestens drei Werktage (bis 18 Uhr) vor vereinbartem Tätigkeitsbeginn des Models oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur, eine Festbuchung tätigt. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Gehen der Option des Kunden andere Optionen für den gleichen Zeitraum voran, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.
2. Festbuchungen: Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich und werden auf Verlangen des Kunden durch die Agentur bestätigt.
3. Wetterbuchungen: Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die der Buchung zugrunde gelegten Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall schuldet der Kunde dem Model ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Modelhonorars.
4. Eine Festbuchung kann von beiden Seiten aus wichtigem Grund schriftlich storniert werden. Die Stornierung hat dabei so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht wurden, mindestens jedoch drei Werktage. Erfolgt die Stornierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Tages- und Stundenbuchungen können spätestens 24 Stunden vor Arbeitsbeginn storniert werden. Erfolgt die Stornierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften diesen Regelungen zulässigen Stornierung sind beiderseitig weitergehende Ansprüche und Rechte ausgeschlossen.
III. Ausführung und Ausfall
1. Der Kunde hat der Agentur bei der Buchung alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen bei der Buchung mitzuteilen bzw. einzuholen und die Agentur bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Vermittelt ist stets nur die Leistung, die auch Gegenstand der Buchung ist. Alle nicht in der Buchung genannten Leistungen sind zusätzlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
2. Das Model schuldet vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung ausschließlich seine Anwesenheit und die Ausführung der vereinbarten Tätigkeit. Für Haar-Styling, Make-Up, Ausstattung und sonstige Leistungen ist das Model nicht verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3. Kann ein Auftrag aus nicht vom Model oder der Agentur zu vertretenden Umständen nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden und liegt keine nach diesen Geschäftsbedingungen zulässige Stornierung vor, schuldet der Kunde dem Model für die entfallende Leistung ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% der für die jeweils entfallende Leistung zu entrichtenden Vergütung. Ersparte Aufwendungen werden hierauf angerechnet, sofern die Aufwendung ausdrücklich in der Buchung genannt ist und tatsächlich erspart ist (z.B. Reisekosten). Höhere ersparte Aufwendungen hat der Kunde zu beweisen.
IV. Arbeitszeiten
Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit für das Model neun Stunden inkl. Pausen, bei einer Halbtagsbuchung viereinhalb Stunden.
Soweit nicht anders vereinbart, wird das Model in einem zeitlichen Rahmen zwischen 09.00 Uhr und 19.00 Uhr gebucht.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Ort zur vereinbar- ten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Haare & Make-Up zählen zur Arbeitszeit.
Überstunden werden mit 15% des vereinbarten Tageshonorars pro Stunde zusätzlich vergütet. Die An- und Abreise des Models zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit.
Bei der Buchung von Kindern, die unter § 6 des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen, sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und gehen den vorstehenden Regelungen dieser Ziff. IV vor.
V. Rechnungsstellung Soweit nicht anders vereinbart, stellt die Agentur die Leistungen des Models im Namen und im Auftrag des Models sowie die Agenturvergütung im eigenen Namen in Rechnung. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig und zahlbar. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Agentur anerkannten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Buyout
1. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Modellhonorar keine Nutzungsrechte abgegolten. Eine Einräumung von Nutzungsrechten („Buyout“) er- folgt gesondert für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt, die vereinbarte Nutzungsform und den vereinbarten Nutzungszeitraum. Jede weitergehen- de Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich vom Buyout umfassten Medien, weitere Zeitintervalle, sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.
2. Ein Buyout schuldet der Kunde auch dann, wenn das Gesicht des Models auf den ge- nutzten Aufnahmen nicht zu erkennen ist.
3. Die Dauer der eingeräumten Nutzungsrechte beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Nutzung, jedoch spätestens 3 Monate nach Erstellung der Aufnahmen, soweit nicht abweichend schriftlich vereinbart.
4. Eine digitale Speicherung der vermittelten Aufnahmen über die Dauer der eingeräumten Nutzungsrechte hinaus ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung unter konkreter An- gabe des Verwendungszwecks grundsätzlich nicht gestattet.
5. Jegliche Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der voll- ständigen Zahlung des für die jeweilige Rechtseinräumung sowie die Leistung des Models und der Agentur geschuldeten Entgelts.
6. Jegliche vorstehende Regelungen erstrecken sich auch auf etwaige „Making-Off“ Dokumentationen der Aufnahmen ungeachtet ihrer Verbreitung bzw. Bereitstellung. - stellten Aufnahmen unaufgefordert mitzuteilen. Das Model wird sich einer weitergehenden Lizensierung der Aufnahmen zu angemessenen Konditionen nicht versperren. Soweit der Kunde eine weitergehende Nutzung der Aufnahmen ohne vorherige ausdrückliche Zustim- mung des Models vornimmt, so ist er auf Aufforderung zu einer unverzüglichen Auskunft zu den üblichen Buyouts zzgl. der Vermittlungsprovision gem. Ziff. I 3 zu zahlen, wobei im Streitfall die von dem Verband INCA DV e.V. empfohlenen Vergütungen als übliche Konditionen vereinbart gelten.
VII. Reklamationen / Versicherungen / Haftung
1. Bei Reklamationen hat der Kunde die Agentur umgehend zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Vom Kunden sind in diesem Falle Bildnachweise für die Reklamation zu erstellen und der Agentur zur Verfügung zu stellen, soweit der Reklamationsgrund optischer Art ist. Das Model ist vom Kunden im Fall einer Reklamation sofort ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Bei berechtigten Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Model jedoch (abgesehen von den Nachweisbildern) Aufnahmen angefertigt, so gilt dies ungeachtet deren Nutzung als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
2. Bei schuldhafter Verspätung des Models (verschlafen, verpasstes Verkehrsmittel etc.) hat das Model die verpasste Arbeitszeit nachzuholen. Ist dies aufgrund besonderer Um- stände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Honoraranspruch auf der Grundlage der Berechnung des Überstundenhonorars.
3. Der Kunde ist verpflichtet, zu Gunsten des Models eine Versicherung abzuschließen, die den Risiken Rechnung trägt, die mit den Aufnahmen in Zusammenhang stehen. Im Fall von nicht ausdrücklich vereinbarten Risiken (z.B. Unterwasser- oder Luftaufnahmen) ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern.
4. Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Leistungsergebnis, die Eignung vermittelter Leistungen für einen bestimmten Zweck oder die wirtschaftliche Verwertbarkeit von vermittelten Leistungen übernimmt die Agentur vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen abweichenden Vereinbarung nicht.
5. Die Agentur haftet im Rahmen ihres eigenen Pflichtenkreises für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet sie gegenüber dem Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei der leicht und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den doppelten Betrag der Gesamtvergütung des Models für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen zugunsten der Gesell- schafter, Angestellten und der Geschäftsführung der Agentur. Sie gelten ferner entsprechend für die Haftung des Models oder sonstigen Beauftragten der Agentur gegenüber dem Kunden.
VIII. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hamburg.